Handelsregister
Das Handelsregister für Unternehmen mit Sitz in Frankfurt führt das Amtsgericht Frankfurt am Main. Anmeldungen reicht ein Notar elektronisch ein.
Amtsgericht Frankfurt am MainRatgeber
Satzungssitz, Geschäftsanschrift, Betriebsstätte: Wer ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt gründet oder hierher verlegt, begegnet drei Adress-Begriffen mit unterschiedlichen Folgen. Hier erfährst Du, welche Adresse Du wofür brauchst, welche Stellen in Frankfurt zuständig sind und welche Fristen gelten – mit Quellen zu jedem Punkt.
| Wofür | Was verlangt wird | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Impressum der Website | Anschrift, unter der Du niedergelassen bist – kein Postfach | § 5 DDG |
| Handelsregister (GmbH, UG) | Inländische Geschäftsanschrift, unter der Zustellungen ankommen | § 8 Abs. 4 GmbHG |
| Gewerbeanmeldung | Anzeige bei der Gemeinde, in der Du das Gewerbe betreibst | § 14 GewO |
| Gewerbesteuer | Fällt in der Gemeinde der Betriebsstätte an | § 4 GewStG |
| Steuerliche Erfassung | Fragebogen innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung | § 138 AO |
Entscheide, welche Anschrift Dein Unternehmen in Frankfurt nutzen soll. Mit einem Virtual Office bekommst Du eine ladungsfähige Geschäftsadresse samt Postannahme – ohne eigenes Büro. Für unser Angebot in Frankfurt kannst Du Dich schon jetzt auf die Warteliste setzen.
Lege im Gesellschaftsvertrag Frankfurt als Sitz fest (§ 4a GmbHG). Der Notar beglaubigt die Anmeldung und reicht sie elektronisch beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein (§ 12 HGB) – inklusive der inländischen Geschäftsanschrift (§ 8 Abs. 4 GmbHG).
Melde Dein Gewerbe mit Beginn der Tätigkeit an (§ 14 GewO). In Frankfurt ist dafür das Gewerberegister im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main zuständig. Die Formulare der Stadt reichst Du bevorzugt per E-Mail ein – ein persönlicher Besuch ist dafür nicht nötig. Freiberufler müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden.
Übermittle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER – innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung (§ 138 AO).
Gewerbetreibende mit Betriebsstätte im Bezirk einer IHK gehören dieser automatisch an (§ 2 IHKG). Für Frankfurt ist das die IHK Frankfurt am Main.
Trag die neue Anschrift in Impressum, Rechnungsvorlagen, Briefpapier, E-Mail-Signatur und bei Deiner Bank ein – damit Kunden und Behörden Dich zuverlässig erreichen.
Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift. Im Impressum muss eine Adresse stehen, unter der Du erreichbar bist und Schreiben zugestellt werden können.
Behördenpost und gerichtliche Schreiben können Fristen auslösen. Unter der Geschäftsanschrift muss deshalb jemand die Post annehmen – bei einem Virtual Office übernimmt das der Anbieter und informiert Dich sofort.
Die Gewerbeanzeige gehört dorthin, wo Du das Gewerbe tatsächlich betreibst (§ 14 GewO). Kläre im Zweifel vorab mit dem Gewerbeamt, ob das Dein Wohnort oder der Unternehmenssitz ist.
Die Frist für die steuerliche Erfassung beträgt einen Monat (§ 138 AO). Wer sie verpasst, wartet länger auf seine Steuernummer – und damit auf ordnungsgemäße Rechnungen.
Ziehst Du mit Deiner Gesellschaft nach Frankfurt um, meldest Du die Verlegung beim Registergericht des bisherigen Sitzes an (§ 13h HGB). Das gibt den Vorgang dann an das Amtsgericht Frankfurt am Main ab.
Mit einem Virtual Office bekommst Du eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Frankfurt – für Impressum, Rechnungen und als Geschäftsanschrift im Handelsregister. Wir nehmen Deine Post täglich an, informieren Dich sofort und scannen oder leiten sie weiter. Unser Virtual Office in Frankfurt startet bald – ab 30 € im Monat (zzgl. MwSt., bei jährlicher Abrechnung).
Ja. Eine Geschäftsadresse kannst Du unabhängig von Deinem Wohnort nutzen, etwa für Impressum, Rechnungen und Geschäftspost. Beachte aber: Die Gewerbeanzeige gehört in die Gemeinde, in der Du Dein Gewerbe tatsächlich betreibst (§ 14 GewO). Ob das Dein Wohnort oder Frankfurt ist, hängt davon ab, wo Du arbeitest.
Kostenlos im gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de. Dort findest Du auch alle Eintragungen des Amtsgericht Frankfurt am Main.
Gewerbetreibende, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk einer IHK eine Betriebsstätte unterhalten, gehören automatisch zu dieser IHK (§ 2 IHKG). Maßgeblich ist also, wo Dein Unternehmen eine Betriebsstätte hat – eine reine Postadresse begründet in der Regel keine.
Bei GmbH und UG änderst Du den Gesellschaftsvertrag notariell und meldest die Sitzverlegung beim Registergericht des bisherigen Sitzes an (§ 13h HGB); das Amtsgericht Frankfurt am Main übernimmt anschließend. Außerdem meldest Du Dein Gewerbe um, informierst das Finanzamt und aktualisierst Impressum, Rechnungen und Briefpapier.
Stand: 27. Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst Du bei den genannten Stellen oder Deiner Steuerberatung.